PSG – Prävention Sexualisierter Gewalt

Maßnahmen des Kinderschutzes

Um Kindern und Jugendlichen im Sport ein möglichst sicheres Umfeld zu bieten, sieht das DOSB Stufenmodell und die Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen folgende Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vor.

  • Ansprechpersonen zur Prävention sexualisierter Gewalt (PSG) in unserem Verein:
  • Anja Scholz, Malte Lindner – psg[at]ghb-hamburg.de
  • ⇒ Hier ist unser PSG-Konzept zu finden
  • Umgesetzte Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt:
  • Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse bei qualifizierten Kontakten zur Kindern und Jugendlichen.
  • Schulung der PSG-Ansprechperson durch HSJ
  • Entwicklung und Umsetzung einer Risikoanalyse.
  • Entwicklung und Umsetzung eines Interventionsleitfadens.
  • Entwicklung und Umsetzung von Verhaltensregeln.
  • Entwicklung und Umsetzung eines Beschwerdemanagement.
  • Implementierung des Themas Prävention sexualisierter Gewalt in der Jugendordnung/ Satzung.
  • Konsequenzen im polizeilichen Ermittlungs-oder staatsanwaltlichen Klageverfahren: In der Vereinbarung gemäß § 72a SGB VIII ( Punkt 4 c) zwischen der Sozialbehörde und der Hamburger Sportjugend (HSJ) ist folgendes geregelt: „[…] sollten gegen Hauptamtliche, Freiwilligendienstleistende und Neben- und Ehrenamtliche polizeiliche Ermittlungs- oder staatsanwaltliche Klageverfahren gemäß § 72 a Abs. 1 SGB VIII anhängig sein, […]“ müssen beschuldigte Personen von Kontakten mit Minderjährigen ausgeschlossen werden. Sofern dies nicht zu gewährleisten ist, müssen beschuldigte Personen für die Zeit des Ermittlungs- und Klagverfahrens gänzlich aus der Organisation ausgeschlossen werden können. Wenn der Verein gegen diese Regelungen verstößt, kann die HSJ Fördermittel vorenthalten.